Bereits im Herbst diesen Jahres wurde das unter Denkmalschutz stehende Haus Kleinberg Nr.5 abgebrochen. Wir haben bei der unteren Denkmalschutzbehörde des Kreises Schleswig-Flensburg nachgefragt, warum trotz des bestehenden Denkmalschutzes eine Genehmigung zum Abbruch erteilt wurde. Die Denkmalpfleger erklärten, dass in so einem Fall ein Abbruch möglich sei, wenn „ein Erhalt des Gebäudes für den Eigentümer nicht mehr zumutbar ist und dieses klar und prüfbar nachgewiesen werden kann.“
Eine weitere Recherche hat ergeben, dass eine Sanierung des baufälligen Fachwerkhauses mit wirtschaftlich vertretbaren Mitteln nicht mehr möglich gewesen wäre. Der Neubau wird in einem ähnlichen Stil wie das abgebrochene Haus errichtet, so dass der optische Eindruck der Siedlung Kleinberg wieder hergestellt wird.
Bereits Ende der 1940er Jahre war die Bausubstanz des Hauses schlecht. Aufgrund der in der Stadt herrschenden Wohnungsnot quartierte das Wohnungsamt eine Familie in das Haus Kleinberg Nr.5 ein. Die Bewohner beschwerten sich daraufhin über die schlechten Zustände im Haus, die Räume waren feucht und modrig, der Fußboden war teilweise morsch und konnte durchgetreten werden. Erst nach einem Rechtsstreit, der zu Gunsten des Klägers entschieden wurde, hat die Stadt die Mängel behoben.
Der Kleinberg gehört zu den ältesten Wohnplätzen des Friedrichsbergs und war bereits im 17.Jahrhundert bebaut. Der Name dieser Siedlung lautete einst „Klyenberg“, da sich in dieser Gegend einst Klei- und Lehmgruben befanden.

 

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