Der seit vielen Jahren zu einem Schandfleck heruntergekommene Schleswiger Bahnhof steht nun vor einer neuen Nutzungsära. Im Juli 2016 haben die Umbauarbeiten im Inneren des im Jahr 1922 eröffneten Reichsbahnhofes begonnen, geplant ist ein Event-Bahnhof mit insgesamt fünf verschiedenen Eventflächen.
Fast hätte der jetzige Eigentümer den Schleswiger Bahnhof gar nicht bekommen – bei der Versteigerung im Jahr 2012 gab ein Mitbieter das Höchstgebot ab. Bereits im Dezember trat der Auktionsgewinner jedoch von dem Kauf zurück und der Bahnhof wurde im Frühjahr 2013 erneut zur Versteigerung ausgeschrieben. Es gab auch dieses Mal einen sehr interessierten Mitbieter, ein chinesischen Geschäftsmann aus Berlin wollte den Bahnhof erwerben. Dieser Geschäftsmann hätte den Bahnhof ohne Umbau als Renditeobjekt/Spekulationsobjekt erworben, so wie er es mit 30 anderen Bahnhöfen gemacht hat, die sich bereits in seinem Besitz befinden. Erst nachdem der heutige Eigentümer seine persönliche Höchstgebotsgrenze überschritt, erhielt er im Juli 2013 den Zuschlag.

Der Schleswiger Bahnhof war keinesfalls die erste DB-Liegenschaft, die von dem Freiburger Unternehmer erworben wurde. Bereits 2012 kaufte er mehrere Bahnhöfe, so z.B. auch den Bahnhof Preetz, der mittlerweile saniert ist und in dem u.a. ein Restaurant und Wohnungen eingerichtet wurden. Das neue Nutzungskonzept für den Bahnhof Schleswig sieht einen kompletten Umbau der Räumlichkeiten zu einem Event-Bahnhof vor. Das unter Denkmalschutz stehende Gebäude wird äußerlich nicht verändert werden. Lediglich im rückwärtigen Bereich entstehen zwei kleine Neubauten für die DB-Netzagentur und der Bahnhofsmission. Die Auflagen des Denkmalschutzes geben z.B. vor, dass das Gebäude seine Sprossen-Fenster aus Holz behalten muss. Diese alten Fenster wurden bereits teilweise in aufwändiger Handarbeit aufgearbeitet und wieder eingesetzt. Aus energetischen Gründen werden hinter den einfach verglasten Holzfenster nach innen hin Isolierglasfenster eingebaut. Dadurch entstehen weitere Kosten für den Umbau des Gebäudes, dessen Bausubstanz sich allgemein in einem guten Zustand befindet.
Zwei weitere Eventbereiche werden im bisher ungenutzten Dachgeschoss entstehen, die über die neue Stahlgalerie zu erreichen sein werden. Im Dachgeschoss des Südflügels wird eine Event & Kleinkunstbühne eingebaut. Hier haben z.B. Nachwuchskünstler die Chance, ihr Programm einem kleinen Publikum bis etwa 100 Personen zu präsentieren. Diese Veranstaltungsfläche kann aber auch für Feierlichkeiten oder Vorträge angemietet werden. Unter dem Dach des nördlichen Flügels wird eine Music-Lounge eingerichtet. Hier haben die Gäste die Möglichkeit,in einem modernen Ambiente und einer gemütlichen Atmosphäre House-oder R&B- Musik zu hören, zu chillen und zu entspannen. Eine besondere Attraktion wird die 150 qm große und nach Westen hin ausgerichtete Dachterrasse sein, auf der die Gäste den Sonnenuntergang genießen können. Die übrigen Räumlichkeiten bleiben weiterhin an die DB-Vertrieb (Reisezentrum) und an die DB-Netz AG (Gleisbauer, Räume im Keller) vermietet. Auch die Bahnhofsmission sowie der Kiosk bleiben im umgestalteten und sanierten Bahnhof erhalten. Die Fertigstellung des Bauprojektes ist für Ende 2017 geplant.
Event-Bahnhof: Baustopp bleibt vorerst bestehen
(19.Januar 2017)
Der Bahnhofseigentümer ist mittlerweile genervt und stinksauer auf die Schleswiger Behörden: „Es ist schon seltsam„, teilte er auf Nachfrage mit; „ Zum einen wird von den Behörden ständig auf geltende Gesetze verwiesen welche angeblich von mir als Eigentümer und Bauherr nicht eingehalten wurden. Umgekehrt halten sich jedoch die Behörden nicht im geringsten an diese Gesetze:
Im Denkmalschutzgesetz des Landes Schleswig-Holstein ist doch genau geregelt, wie sich die Denkmalbehörde und Bauherr zu verhalten haben:
§ 13 Verfahren bei genehmigungspflichtigen Maßnahmen
Die zuständige Denkmalschutzbehörde prüft innerhalb von vier Wochen, ob der Antrag unvollständig ist oder sonstige erhebliche Mängel aufweist. Ist das der Fall, fordert sie die Antragstellerin oder den Antragsteller zur Behebung der Mängel innerhalb einer angemessenen Frist auf. Werden die Mängel nicht innerhalb der Frist behoben, gilt der Antrag als zurückgewiesen. Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn die zuständige Denkmalschutzbehörde nicht innerhalb von drei Monaten nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen bei der Denkmalschutzbehörde einen Bescheid erlassen hat.
Der Bauantrag wurde im Sommer 2015 bei der Baubehörde eingereicht. Ein Änderungs-Antrag wurde im Frühjahr 2016 nachgereicht. Von der Denkmalschutzbehörde ist bis zum heutigen Datum weder ein Schreiben noch eine Mittteilung gekommen, dass Unterlagen fehlen. Eine schriftliche Stellungnahme über die „angeblichen Mängel mit Begründung“ der wird von der Denkmalschutzbehörde bis heute verweigert.
Ich habe mich lediglich im Bereich der „Neuen Toiletten“ nicht an die Planung gehalten, da ich die öffentliche Toilette in die ursprünglich geplante Behindertengerechte Toilette integrieren wollte und diese deswegen etwas größer gestalten wollte – was die Denkmalschutzbehörde nun endgültig abgelehnt hat. Somit bleibt die Toilettensituation beim Ist-Zustand und der Neubau wird lediglich mit einem „nicht öffentlichen Behinderten-WC“ gebaut, so wie beantragt. Wenn mir endlich mal mitgeteilt würde, wo es weitere Beanstandungen gibt, könnten wir diese Ungereimtheiten klären.
Da die DB-Netz AG die neuen Räumlichkeiten im neu errichteten Anbau schnellst möglichst beziehen wollte, wurde im Oktober 2016 vereinbart, für diesen Bereich eine Teilbaugenehmigung (unabhängig vom sonstigen Umbau) zu erteilen. Leider blockiert auch hier die Denkmalbehörde diese Teilbaugenehmigung. Warum und weshalb ist mir ebenfalls bis heute nicht schriftlich mitgeteilt worden.Auf den Vorwurf der Stadt Schleswig/Baubehörde Schleswig, ich würde mich nicht an die bestehenden Gesetze halten ist unzutreffend und nicht haltbar. Ein rechtgültiger Baustopp wurde bis zum heutigen Tag nicht erteilt bzw. ist mir als Bauherr und Investor definitiv nicht Zugegangen. Dieser Baustopp wäre zudem rechtlich ungültig, da auf planfestgestellten Bahnflächen (der Bahnhof Schleswig ist rechtlich eine Bahnfläche) alleinig das Eisenbahnbundesamt zuständig ist und nicht die örtliche Baubehörde.Die Umbauarbeiten wurden von mir am 8.12.2016 aufgrund der Unstimmigkeiten vorsorglich bis auf Weiteres beendet um die Angelegenheit gütlich zu klären“
Am 10.Januar fand im Büro des Bürgermeisters ein Vermittlungsgespräch zwischen dem Bauherrn und den Denkmalpflegern statt. Leider wurde keine Einigung erzielt, und der Baustopp bleibt lt. Baubehörde weiterhin bestehen.
Dazu erläutert der Bauherr: „ Fakt ist nun, dass die öffentlichen Toiletten dort bleiben, wo sie sind, da die Denkmalbehörde eine Verlagerung auf die andere Seite mit kleinem Dacheinschnitt ablehnt. Damit kann ich leben und zudem wird es für mich günstiger. Leidtragende sind die Reisenden, da die öffentlichen Toiletten somit weiterhin bleiben wie diese sind und weiterhin von der DB Station + Service AG betrieben werden. Bei den anderen Punkten wird es wohl auf eine juristische Klärung hinauslaufen, sofern mir diese nun endlich einmal schriftlich mitgeteilt werden.“
“ Wie schon mehrfach dargestellt, kommt es bei solch einem komplexen Bauprojekt darauf an, dass man in strittigen Punkten Einigung und Kompromisse anstrebt und erzielt. Ich habe zahlreiche Kompromisse angeboten und zum Teil umgesetzt. Es kann aber nicht sein, dass dies eine „Einbahnstraße“ ist.
Ich habe nun der Denkmalschutzbehörde als auch der Stadt Schleswig meine Kompromissbereitschaft aufgekündigt und mitgeteilt, dass ich zugesagte Kompromisse nun zurückziehe. Dies betrifft die Gestaltung der Fenster auf der rückwärtigen Gebäudeseite als auch die Renovierung des verfallenen Laubengangs.
Zudem habe ich mein Angebot zurück gezogen, einen öffentlichen Fahrradunterstand für ca. 80 Fahrräder auf meine Kosten zu bauen und diesen im Rahmen eines Mietkaufs über 20 Jahre an die Stadt zu vermieten. Desweiteren hatte ich der Stadt angeboten, dass die Parkplätze, welche ich errichten werde, tagsüber den Pendlern zur Verfügung stehen. Auch dieses Angebot wurde ebenfalls zurückgezogen. In Kürze werden die Renovierungsarbeiten fortgesetzt. Wenn ich hierbei gegen geltendes Gesetz verstoße, wissen sicherlich alle Parteien im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten zu reagieren.“
EINIGUNG MIT STADT/BEHÖRDEN
(21.Februar 2017, Pressemeldung Event-Bahnhof)
Gestern, 20.02.2017 kam es auf Initiative der NDR-Redakteurin A. Jedich im Bahnhof Schleswig zu einem Zusammentreffen zwischen dem Bürgermeister der Stadt Schleswig, Herrn Dr. Christiansen und dem Eigentümer/Bauherrn.
Hierbei haben beide Parteien Fehler eingeräumt und nun vereinbart, gemeinsam nach vorne zu schauen und den „RESET-Knopf“ zu drücken.
Bürgermeister Dr. Christiansen wird ein gemeinsames Treffen mit den einzelnen Fachbehörden und dem Eigentümer vorbereiten, wo alle offenen Punkte endgültig geklärt werden sollen. Er bezeichnete den Umbau des Bahnhofs zum „EVENT-BAHNHOF-SCHLESWIG“ und das Konzept des Eigentümers als einmalige Chance für Schleswig und den Stadtteil Friedrichsberg sowie für die ganze Region.
Der Eigentümer/Bauherr teilte mit, das die Eröffnung auf März 2018 verschoben wird und die Planung der Event´s schon in vollem Gange ist. Bereits heute liegen schon Eventanfragen vor, welche für die Region als auch für Schleswig-Holstein einmalig sein werden. Der „EVENT-BAHNHOF-SCHLESWIG“ wird landesweit positiv in den Fokus rücken wovon auch die Stadt Schleswig profitieren wird.
Der Eigentümer als auch wir von MAXXEVENT als künftiger Betreiber hoffen nun auf eine rasche und reibungslose Fertigstellung.
Zwangsmaßnahmen gegen Investor des Bahnhofsgebäudes festgesetzt
(2.März 2017, Pressemeldung)
Trotz anderslautender Bekundungen und des aus Sicht der Stadt Schleswig als glaubhaft erachtetem Versuch, einen Neustart beim Bahnhof hinsichtlich des Baugenehmigungsverfahrens zu erreichen, scheint der getroffene Handschlag nicht mehr als ein symbolischer Akt gewesen zu sein. Denn, obwohl anders vereinbart, sind die Bautätigkeiten vom Investor munter fortgesetzt worden. Der verhängte Baustopp wurde weiterhin nicht eingehalten, außerdem haben Mitarbeiter des Bauamtes festgestellt, dass der Investor trotz des verfügten Baustopps weiter umfangreiche Bauausführungen hat durchführen lassen, wie z. B. das Einbringen des Stahlbetonpodestes in einem unterkellerten Bereich der Eingangshalle und der Einbau einer Stahlbetondecke auf eine Holzbalkenlage im obersten Geschoss. Dieses alles erfolgte ohne Erbringung eines statischen Nachweises.
Zusätzlich sind durch die eingebrachten Betonmengen erhebliche Bedenken hinsichtlich der Standfestigkeit des Gebäudes entstanden, die einen weiteren Termin mit einem Statiker erfordern und zu Absperrungen größerer Bereiche des Bahnhofs führen.
Vor diesem Hintergrund sieht sich der Bürgermeister nunmehr genötigt, die Instrumente des Ordnungsrechts zur Anwendung zu bringen. Insbesondere werden die Räume, die sich im Zugriff des Investors befinden, versiegelt.
Zitat Bürgermeister Dr. Christiansen: Ich bedauere diese Entwicklung sehr, hatte ich doch ein gutes Gefühl, dass der Investor sich zu einem finalen Neubeginn bereit erklären würde. Mitten in der Vorbereitung der Terminplanung mit den Fachbehörden mussten nunmehr diese weiteren eklatanten Mängel festgestellt werden. Anscheinend begreift der Investor momentan nur die rechtsstaatliche Regelung. Wir stellen uns darauf ein, dass wir uns jetzt erst einmal auf der Ebene eines Rechtsstreitverfahrens bewegen werden. Das ist insofern sehr bedauerlich, weil ich das Konzept prinzipiell für gut halte. Aber für alle gilt: Spielregeln müssen eingehalten werden und wenn man der Meinung ist, dass die Stadt Schleswig die falschen Instrumente zum Einsatz bringt, lassen wir uns gern überprüfen. Dafür haben wir in Schleswig auch die Gerichtsbarkeit.
Statement des Eigentümers
(2.März 2017)
Nachdem sich der Streit zwischen dem Bahnhofseigentümer und den Fachbehörden der Stadt Schleswig seit Herbst 2016 immer mehr zugespitzt hat und zuletzt nur noch über die Medien miteinander kommuniziert wurde, fand nun am 20.02.2017 auf Initiative der NDR-Redaktuerin A. Jedich ein Gespräch zwischen dem Bürgermeister der Stadt Schleswig Herrn Dr. Christiansen und dem Eigentümer und Bauherrn statt. Als Treffpunkt wurde bewusst die Wartehalle im Bahnhof gewählt, da diese Teil des Streites der beiden Kontrahenten ist. Ein Kamerateam und die Redakteurin A. Jedich waren ebenfalls vor Ort und haben das Treffen moderiert und im Rahmen der Dokumentation (Umbau Bahnhof Schleswig – Sendetermin Oktober 2017) gefilmt.
Nach einer kurzen freundlichen Begrüßung haben die Beiden Kontrahenten auch gleich begonnen, Ihre unterschiedlichen Meinungen und Darstellungen vorzutragen.
Bürgermeister Dr. Christiansen machte zugleich deutlich, dass die Vorgehensweise des Eigentümers von Seiten der Baubehörde nicht akzeptiert wird. Aus diesem Grunde wurde im Oktober 2016 ein Baustopp ausgesprochen.
Dieser Baustopp war zunächst auf Initiative der Denkmalbehörde Schleswig ergangen, da die Denkmalbehörde erhebliche Bedenken äußerte, da die zum Teil schon vollzogenen Maßnahmen nicht genehmigt waren. Zudem würden zahlreiche Unterlagen sowohl bei der Denkmalbehörde als auch bei der Baubehörde fehlen bzw. wurden nicht eingereicht.
Der Bürgermeister Dr. Christiansen betonte, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen auch für den Eigentümer des Bahnhofs gelten und einzuhalten sind.
Nachdem der Bürgermeister mit seinen ausführlichen Ausführungen zu Ende war, stellte der Eigentümer und Bauherr die Situation dar. Zunächst betonte er ausdrücklich, dass es zwischen ihm und der Stadt Schleswig wie auch mit Herrn Bürgermeister Dr. Christiansen immer eine Gesprächsbereitschaft gab, welche bis zum Herbst 2016 auch gelebt wurde. Weiterhin ist dem Eigentümer bewusst, dass die vom Bürgermeister aufgezählten Verfehlungen er so von den Fachbehörden gemeldet bekommen hat. Wenn man diese so als Aussenstehender mitbekommt könnte man sogar Verständnis haben für die von der Stadt auferlegten Maßnahmen. Wenn man die Angelegenheit jedoch einmal etwas näher betrachtet, erscheinen diese allerdings als willkürliche „Bürokratie-Schikane“ welche in keinster Weise nachvollziehbar ist.
Der Eigentümer schilderte daraufhin den Ablauf wie folgt:
Im Juni 2015 wurde ein Bauantrag für die Umgestaltung/Umbau und Anbau des Bahnhofs bei der Baubehörde abgegeben. Ende 2015 erhielt der Bauherr und die Baubehörde vom Eisenbahnbundesamt die schriftliche Zustimmung zu den beantragten Umbaumaßnahmen.
Im September 2016 erhielt der Bauherr dann die Bestätigung der Baubehörde, dass im Juni 2015 der Bauantrag eingegangen ist und noch Unterlagen nachgereicht werden müssen, ohne diese keine Baugenehmigung erfolgen kann. Am 06.09.2016 war mit der Denkmalbehörde am Bahnhof ein Gesprächstermin abgestimmt, um noch letzte, bereits besprochene Punkte vor Ort zu klären. Dieser Termin wurde am 2 Stunden vor dem Termin aus zeitlichen Gründen von der Denkmalbehörde ohne Ersatztermin zu benennen abgesagt.
Ende September teilte die Denkmalbehörde Schleswig der Baubehörde mit, dass mit den Umbauarbeiten begonnen wurde ohne dafür eine Genehmigung erteilt zu haben. Daraufhin sprach die Baubehörde am 04.10.2016 einen Baustopp aus (mündlich). Am 20.10.2016 fand ein Treffen aller Beteiligten und Fachbehörden im Bauamt Schleswig statt. Hierbei verständigte man sich auf eine schnelle Einigung mit konkreten Maßnahmen, die der Bauherr in den darauffolgenden Tagen zum Teil schon umgesetzt hatte. Obwohl der Bauherr bereits 3 der 6 Maßnahmen entsprechend den Wünschen der Denkmalbehörde geändert hatte und zwei weitere Maßnahmen nach Gesprächen mit dem Stahlbauer für machbar darstellte (vorbehaltlich einer Zustimmung des Statikers) weigerte sich die Denkmalbehörde vehement, beim letzten Punkt einem Kompromiss zuzustimmen (kleiner Dacheinschnitt am Laubengang, damit neue Toiletten für die Reisenden gebaut werden können).
Darauf hin verhärtete sich die ganze Situation noch mehr. Der Bauherr teilte mit, dass er immer bereit war, die Wünsche der Denkmalbehörde zu berücksichtigen und umzusetzen. Es kann aber nicht sein, dass diese stets auf Ihren Forderungen beharrt und in keinster Weise zu Kompromissen bereit ist.
Nach einem erfolglosen Termin am 10.01.2017 teilte der Bauherr daraufhin schriftlich mit, dass er aufgrund der sturen Haltung der Denkmalbehörde alle gemachten Zusagen zurück. Desweiteren verwies er auf die gesetzliche Regelung und auf deren Anwendung. Gem. Denkmalschutzgesetz gelten Anträge als genehmigt , wenn die Denkmalbehörde 3 Monate nach einreichen der Unterlagen diesen nicht schriftlich widersprochen hat. Da der Bauantrag bereits im Juni 2015 eingereicht wurde, gelten somit alle beantragten Umbauarbeiten gem. Denkmalschutzgesetz § 13 Abs. 1 als genehmigt.
Zudem verwies er auf die Zustimmung durch das Eisenbahnbundesamtes (EBA), welche den Umbauarbeiten bereits im Dezember 2015 schriftlich zugestimmt hatte. Da der Bahnhof Schleswig weiterhin als gewidmete Bahnfläche gem. Allgemeinem Eisenbahngesetz (AEG) ausgewiesen ist, ist alleinig das Eisenbahnbundesamt für baurechtliche Belange zuständig und nicht die kommunale Baubehörde (§ 18 AEG). Somit ist der ausgesprochene Baustopp vom 04.102016 (welcher erst am 04.02.2017 schriftlich zugestellt wurde) unrechtmäßig. Zudem ist die Baubehörde nicht für die baurechtlichen Belange am Bahnhof (Eisenbahnanlage) zuständig.
Zudem monierte der Eigentümer und Bauherr, dass es anscheinend in Schleswig unterschiedliche Auslegungen der Denkmalgesetze giebt, abhängig davon, wem das Objekt gehört. Während an einige denkmalgeschützte Gebäude riesige Beton- und Glasanbauten angebaut werden dürfen, werden andere denkmalgeschützte Objekte einfach aus der Denkmalliste gestrichen und beim Bahnhof konnte der Vorbesitzer uneingeschränkt handeln. Es ist nicht erklärlich, warum die Denkmalbehörde sich nun so verhält.
Nach diesem Austausch der unterschiedlichen Sichtweisen schlug der Bürgermeister Dr. Christiansen einen „Reset“ vor. Er bot sich an, die Angelegenheit unter seiner Obhut und im Interesse aller Beteiligten zu einem einvernehmlichen Abschluss zu bringen und schlug für Mitte März ein Treffen am „runden Tisch“ vor, wo alles auf den Tisch kommt und vernünftig geregelt wird. Er betonte ausdrücklich, dass die Stadt Schleswig hinter dem Objekt „Event-Bahnhof-Schleswig“ steht und dies als einmalige Chance für Schleswig, für Friedrichsberg sowie für die ganze Region sieht.
Unter der Voraussetzung, dass dieser „Reset“ ernsthaft von allen beteiligten Fachbehörden angenommen wird, willigte der Eigentümer dem Vorschlag des Bürgermeisters ein. Ein vor laufender Kamera (und am 21.02. auf NDR –Schleswig-Holstein Magazin gesendet) vollzogener Handschlag beider Kontrahenten besiegelte diese Übereinkunft. Es wird sich nun also in den nächsten Wochen zeigen, ob und in wieweit alle Beteiligten an einer einvernehmlichen Lösung interessiert sind und auch im Interesse der Bevölkerung handeln. Das das Interesse sehr groß ist, zeigen die positiven und zahlreichen „Klicks“ auf der Facebookseite „Bahnhof-Schleswig“ (+ „Event-Bahnhof-Schleswig“, wo mittlerweile über 1.500 Interessierte sich über die Umbaumaßnahmen und geplanten Events informieren. Die Umbaumaßnahmen laufen zurzeit „vermindert“ weiter. Die „Event-Planung“ ist lt. Veröffentlichungen auf der Facebookseite voll im Gange und bereits am 27.02.2017 flog der Eigentümer zur Auswahl und Vorbesprechung der Einrichtungsmöbel nach Barcelona. Über Ostern ist sogar eine Reise nach Hongkong und China geplant, wo Marmor und Granit ausgewählt werden soll.
Wir hoffen für alle Beteiligten wie auch für die gesamte Bevölkerung Schleswigs, dass die Meinungsverschiedenheiten nun beendet sind und der Umbau zum „Event-Bahnhof-Schleswig“ zügig weitergehen kann. Die Eröffnung wurde aufgrund der monatelangen Verzögerungen von Oktober 2017 auf März 2018 gelegt. Wenn jetzt alles reibungslos und ohne weitere Verzögerungen ablaufen kann, können wir vielleicht am 10.02.2018 den „EVENT-BAHNHOF-SCHLESWIG“ mit einer „riesigen Faschingsfete“ vorab als sog. „Soft-Opening“ starten!
(9.März 2017)