Der Schleswiger Altertumsverein veröffentlichte in seinem Jahrbuch 1929 einen sehr informativen Aufsatz von dem Stadtchronisten Ernst Petersen mit dem Titel “Ein alter städtischer Friedhof und seine Gräber”.
Insbesondere sind die Beschreibungen einiger ausgewählter Grabstätten interessant, da Petersen zusätzliche Angaben über die Verstorbenen macht, die einen kleinen Einblick in deren Leben gibt.

Der Text von Petersen wurde unverändert übernommen, wir haben nur einige Fotos eingefügt.

Am oberen Ende der Michaelisstraße liegt auf einer Anhöhe, dem früheren “Pfennigberg”1, ein alter städtischer Friedhof. Dieser unter dem Namen “Stadtfelder Kirchhof” bekannte Begräbnisplatz bietet mit seiner Umwallung aus großen, teilweise gesprengten Findlingen, der Befriedung mit einer lebenden Hecke, der hübschen Umrahmung aus Lindenbäumen und insbesondere mit seinem alten hölzernen Glockenturm ein ehrwürdiges Bild vergangener Zeiten.

Auf dem Plan der Stadt Schleswig von Schröder (1823) wird der Platz des Stadtfelder Kirchhofs irrtümlich als diejenige Stelle bezeichnet, wo die St. Lorenzkirche gestanden hat. In seiner einge Jahre später herausgegebenen Beschreibung der Stadt Schleswig hat v. Schröder jedoch seine frühere Auffassung wieder berichtigt, indem er S. 44 über die St. Lorenzkirche schreibt: “Bei der Bestimmung der Lange, in welcher sie auf dem von mir herausgegebenen Grundrisse bezeichnet ist, bin ich Danckwerths Karte von 11542 gefolgt, indessen verlegt eine im Schleswigschen Stadtarchiv befindliche Urkunde sie nach dem jetzigen alten Stadtbaumhof, nicht weit vom Piependiek, oberhalb des Perdemarktes, wo auch noch im vorigen Jahrhundert viele Totengebeine gefunden sind; derselben Meinung ist auch Ulrich Petersen in seinen Bemerkungen zu Helduaders Chronik der Stadt Schleswig.” (In neuerer Zeit sind auch Sach und Philippsen zu demselben Ergebnis gekommen.)

In den seit 1618 fast vollzählig erhaltenen städtischen Kämmereirechnungen taucht der Stadtfelder Kirchhof gleich zu Anfang (1618) als “neuer Kirchhof” auf 3. Im Jahre 1620 wird durch eine herzogliche Anordnung der Stadt auferlegt, den Kirchhof einzufrieden und ordentlich in Stand zu setzen, auch einen Glockenturm darauf zu bauen. Gleichzeitig wurde die Stadt wegen der auf den Friedhof bei der Domkirche eingetretenen Platzmangels angewiesen, alle Verstorbenen (d. h. die auf Kosten der Stadt zu bestattenden Armen und Ortsfremden) hinfort auf diesem neuen Kirchhof begraben zu lassen. Im Jahre 1621 ist dann in der Kämmereirechnung von dem Bau eines neuen Glockenturms die Rede und 1623 wird von der Stadt eine Glocke in Lübeck gekauft und durch einen Wismarer Schiffer nach Schleswig gebracht. Es heißt darüber: “1623, 12. Man, hath Clauß Aßmußen von Wißmar die newe Glocke alhie an die Brügke gebracht”, und ferner: “Hennigh Bith von Lübegh die newe Glocke, so ihm ein Erbar Wolweiser Rath abgekaufft, Bezahlet laut seiner quitung mit 402 Talern (?).” Der Schmied Zacharias Rüsch und sein Schwager lieferten den Beschlag zum Glockenstuhl und einen Klöpsel zur Glocke.

Im nächsten Jahre (1624) finden sich die ersten Einnahmen an Glockengeld (seit 1625 unter der Bezeichnung: “Von der Glocken auffm Pfennigberge”). Bezahlt wurden für jeden “Pulß” zu läuten 4 Schilling, für arme Leute aber nur 2 Schilling “zufolge eines Erbarn Raths verordnung”. Für ganz Mittellose wurde “um Gottes willen” unentgeldlich geläutet. 1625 besagt die Kämmereirechnung z. B. folgendes: “Ein armes Kindt auß Hans Deckers Haus, umb Gottes willen – ;Hans Kuhehirten Kindt nichts; Die arme Dirne, welche erstochen worden, umb Gottes willen – ” u. a.

Der neue städtische Friedhof wurde infolge seiner ursprünglichen Bestimmung als Bestattungsort für Arme und Ortsfremde von den städtischen Kämmerern auch “St. Jürgens=Kirchhof” genannt. So heißt es 1621: “4 tulte feuren Breter zu dem newen Glockenturm auff S. Jürgens Kirchhoff gekaufft”; 1636: “Für Glocken Leuten auff S. Jürgens Kirchhoff”; und 1651: “Bey dem S. Jürgens Kirchhoff oben in der Michaelisstraße gearbeitet”. Dieser Name hat sich aber nicht durchgesetzt, sondern es ist über zwei Jahrhunderte bei der Bezeichnung “Neuer Kirchhof” geblieben.

Bei der großen Anzahl von Bestattungen (nach den Glockengeldern durchschnittlich 2o jährlich, im Kriegsjahr 1628: 40) war der kleine Friedhof bald ganz belegt und mußte deshalb schon im Jahre 1651 erweitert werden. Bei dieser Gelegenheit wurden zum ersten Male Lindenbäume gepflanzt, ein neues Plankwerk um den Kirchhof gemacht, das Glockenhaus ausgebessert und ein neuer Boden darauf gelegt. Im Jahre 1678 wurden zur Ausbesserung der Planke 33 Bäume und Stubben aud dem Stadtholz zur Verfügung gestellt 4. Daß der Zustand der Einfriedung auch später oft noch zu wünschen übrig ließ, geht aus der Anweisung für den städtischen Friedhofsaufseher vom neuen und Holmer Kirchhof vom Jahre 1726 5 hervor. In dieser heißt es u. a.: “Daß fleißig dahin zu sehen, damit keine Schweine und anderes Vieh auf besagte beiden Kirchhöfe kommen und zu dem Ende die Befriedung in sorgfältige Obhut zu nehmen.” Der jetzt um den Friedhof laufende Steinwall wird, nach den an vielen Steinen sichtbaren tiefen Bohrlöchern zu urteilen, erst in später Zeit nach Abtragung des vorderen Straßengeländes angelegt worden sein. Den kleinen Hügel hinauf, auf welchem der schlichte hölzerne Glockenturm steht, führen Stufen aus zerbrochenen alten Grabplatten. Im Turm selbst hingen zwei, leider ein Opfer des Weltkrieges gewordene Glocken, und zwar außer der eingangs erwähnten großen, eine kleine gothische Meßglocke. Die große Glocke mit einem Gewicht von annähernd 5 Zentnern trug die Inschrift: “Heilig, heilig ist unser Godt, der Herr Zebaath. – M. Arendt Kleinmann. 1623.” Ein Gipsabguß wird im Schleswiger Altertumsmuseum aufbewahrt.

Über das Verhältnis des städtischen Friedhofs zur Domgemeine unterrichten uns verschiedene Verfügungen. Nach einer fürstlichen Verordnung vom Jahre 1666 stand der Cathedral=(Dom=)Schule das alleinige Recht zu, bei den Begräbnissen in der Altstadt und im Lollfuß mit den Schülern zu singen, wofür an das Schulkollegium je nach dem Stande des Toten eine Gebühr von 1-8 Reichstalern zu entrichten war. Diese Verordnung wurde jedoch nicht immer eingehalten, sondern durch Stille Beisetzung der Leichen zwecks Ersparnis der Gebühren vielfach umgangen. Aus diesem Grunde wurde im Jahre 1695 von Herzog Friedrich ein Befehl erlassen, nach welchem es den Totengräbern der Michaelis=, Holmer und Neuen Kirchhof bei Strafe verboten war, Gräber zu machen, bevor ihnen ein vom Kollegium der Domschule ausgestellter Schein über die Entrichtung der Gebühren vorgezeigt worden war 6. Eine Verordnung des Stadthalter von 1734 7 nimmt gegen die Benutzung des städtischen Friedhof seitens der Mitglieder der Domgemeinde Stellung. Es heißt u. a.: Da die widerrechtliche Gewohnheit eingerissen, daß einige zu der hiesigen Domgemeine Eingepfarrten ihre Leichen auf dem Holmer oder sogenannten neuen Kirchhof bestättigen lassen und dadurch sowohl der Kirche, als auch den Kirchen= und Schulbedienten die Gebühren geschmälert würden, hätten diejenigen, welche trotzdem die genannten Friedhöfe benutzten, auch die zuständigen Gebühren an die Domgemeinde zu entrichten. – Im Jahre 1802 hingegen wurde der Domküster Schlott mit seinem Antrage auf Gebührenzahlung für die aus der Domgemeinde stammenden, aber auf dem Holmer und neuen Kirchhof bestatteten Leichen abgewiesen. – Deutlich drückt sich der Deputierte Christiani als Vorsteher des Stadtfelder Kirchhofs um 1820 über die Rechtsverhältnisse dieses Friedhofs aus. Er schreibt: “Dieser Kirchhof gehört zu keiner Parochie, sondern Jeder, der sich auf rechtmäßige Weise dort einen Begräbnisplatz erwirbt, kann denselben erhalten. – – – Der städtischen Kommune gehört der Platz, auf welchem der Kirchhof angelegt ist; sie hat auch die Kosten der Planierung, Einfriedung, der Eintheilung und Verschönerung bestritten und besoldet einen Totengräber. – – – Ebenso unstreitig ist, daß der hochverehrliche Magistrat die Oberaufsicht über den Kirchhof zu exerciren berechtigt ist” 8.

Darüber nun, für welchen Bezirk, bzw. für welchen Personenkreis der Stadtfelder Friedhof im 17. Jahrhundert als Bestattungsort diente, läßt sich aus den städtischen Kämmereirechnungen ein ziemlich einwandfreies Bild gewinnen. Nach den Einnahmen an Glockengeldern waren es außer Armen und Ortsfremden auffällig viele Kinder, die auf dem städtischen Friedhof zur letzten Ruhe gebettet wurden. 1634 z. B. finden sich unter 25 Beerdigten allein 20 Kinder. Diese hohe Zahl erklärt sich nicht nur aus der großen Kindersterblichkeit früherer Jahrhunderte, sondern daraus, daß derzeit weder Unbemittelte noch Kinder auf dem beengten Domfriedhof bestattet werden durften 9. Über beerdigte Arme und Ortsfremde finden sich u. a. folgende Eintragungen bei den Glockengeldern:

“Ein Schuhknecht (Schumachergeselle), so vertrunken”, “Ein arm Kindt, von Rendsburgh vertrieben”, “Elisabeth in Munden Armenhaus (früher in der Faulstraße belegen)”, “Die arme Dirne, welche erstochen”, “Taube Christoffer”, “ein Strandinger” (von Nordstrand), “Thomas Trummenschlegers Kindt”, “Ein fremder Schiffer, so in der Michaelisstraße gestorben”, “Der blinde Mann”, “Eine alte Frau aus Flensborch” usw. Auch manche der im Heiligen Geisthospital Verstorbenen sind auf dem Friedhof begraben worden. Schließlich finden sich in Kriegszeiten viele Bestattungen von Soldaten und deren Angehörigen, indem es kurz heißt: “Ein Soldat, 1 Soldaten Frau, der hinkende Quartiermeister, ein Soldatenkindt, ein Korporal ein Kindt begraben lassen” usw.

Unter den im Jahre 1628 als mittellos Beerdigten befindet sich auch der Kunstmaler Abraham de Koyster (Keister). K. wurde 1604 von dem Herzog Johann Adolf von Holstein=Gottorf als “Konterfeier” mit einem Jahresgehalt von 150 Thalern bestallt. Er hat nicht unbedeutende Arbeiten geliefert 10. Seine Beerdigung erfolgte am 18. Mai 1628.

Wie alle Friedhöfe, so hatte auch der Städtische einen besonderen Platz für Selbstmörder und andere als “unehrlich” geltende Personen, denen aus irgend einem Grunde ein christliches Begräbnis verweigert wurde. Nach einer Verfügung Herzog Friedrichs III. vom Jahre 1623 sollten sogar diejenigen, welche die Kirche dauernd mieden und in 20 – 30 Jahren nicht zum Abendmahl erschienen waren, bei ihrem Tode weder besungen noch beklungen, sondern an einem abgesonderten Orte begraben werden 11. Dieser abgesonderte Ort befand sich am südlichen Ende des Friedhofs direkt an den heutigen Walbohm’schen Grundstück und hatte dereinst einen besonderen Zugang von der Reiferbahn aus. Auf diesem abgesonderten Platz wurden auch die in der Schleswiger Büttelei gestorbenen Personen, die Scharfrichter selbst, deren Knechte und andere “Unehrliche” begraben. Die Beerdigung solcher Personen hatte in aller Stille nach Sonnenuntergang stattzufinden. Eine Ausnahme hiervon scheint der 1636 auf dem Stadtfelder Kirchhof beerdigte, allerdings schon 1619 aus seinem unehrlichen Dienst geschiedene Scharfrichter Paul Eddelmann gemacht zu haben, da für ihn 4 Puls geläutet wurden. Er scheint an seinem Lebensabend wieder Aufnahme in die bürgerliche Gesellschaft gefunden zu haben.

Ganz allmälich ist der einstige “St. Jürgens=Kirchhof” auch von den in der damaligen Vorstadt ansässigen Bürgern in Benutzung genommen worden. Diese Art der Benutzung hat aber erst Ende des 17. Jahrhunderts eingesetzt, wie aus verschiedenen Nachrichten, insbesondere aus der vorhin erwähnten Verfügung zugunsten der Domschule vom Jahre 1695, hervorgeht. In erster Linie waren es die Hausbesitzer, die sich nach damaligen Gebrauch auf dem ihnen günstig gelegenen Friedhof einen Begräbnisplatz für sich und ihre Nachkommen sicherten 12. Solche Haus= oder Familiebegräbnisplätze wurden meistens durch einen einfachen Stein oder eine Steinplatte mit dem Namen des Besitzers und der Jahreszahl event. auch noch durch den Zusatz “U. S. E” (und seine Erben) bezeichnet. Überhaupt dienten die ältesten Grabsteine mehr zur Kennzeichnung des Grabes statt als Gedenkstein für die Bestatteten. Manche solcher Haus= oder Familienbegräbnisse sind noch bekannt, mache alte Grabbezeichung ist noch vorhanden, die große Mehrzahl aber ist vergangen und vergessen und nur noch aus archivalischen Quellen bekannt.


Beschädigter Grabstein. Inschrift:
Ruhestätte der Familie Rasmus

Inschrift:
F.Geisler U.S.E. 1849
Aus dem Ende des 17. Jahrhunderts wissen wir nur von folgenden drei Grabbezeichungen:

“Jacob Hildebrandt. Anno 1671.” H. war Hutmacher und Besitzer des noch jetzt durch seine altertümliche Bauweise auffallenden Hauses Kornmarkt Nr. 7; 1820 war der Hutmacher Niels Hansen, in der zweiten Hälfte des vorherigen Jahrhunderts der Hutmacher N. Rasmus Besitzer.

Ein Stein mit einem Hufeisen und der kurzen Bezeichnung “Levin 1676” bezeichnete die Grabstätte des Hufschmiedes Levin, ältester nachweisbarer Eigentümer der erst vor einigen Jahrzehnten abgebrochenen Schmiede am Kornmarkt. 1820 war der Hufschmied Jürgen Loeck, zuletzt Chr. Scheel Besitzer.

Mit “F. H. 1683” war das Grab des Gastwirts Friedrich Hansen, derzeit Besitzer von “Kiek in de Stadt”, gekennzeichnet. 1820 finden wir Matthias Gerhard Clausen als Besitzer der 1758 durch einen Neubbau ersetzten Gastwirtschaft mit Ausspann.

Weit uahlreicher sind schon die Grabbezeichnungen des 18. Jahrhunderts, von denen nachstehende Auslese folgen möge:

“Peter Friedrich Fehrian 1704”. F. war Schlachter und hatte das Grundstück II. Quartier Nr. 82 (Michaelisstr. 47) inne. Die Familie Firjahn ist demnach eine alteingesessene Bürgerfamilie. Der älteste nachweisbare Träger dieses Namens dürfte jedoch der im Jahre 1673 auf dem Stadtfelder Kirchhof beerdigte Soldat Peter Firrian sein. Noch heute ist eine Grabstätte vorhanden, in welcher der Amtsschlachter Jacob Friedrich Firjahn (geb. 1772, gest. 1845) und dessen Ehefrau, geb. Schübler, gleichfalls einer Schlachterfamilie entstammend, beigesetzt sind. J. F. Firjahn war Besitzer des Hauses Nr. 140 im II. Quartier (jetzt ein Teil des Walbohmschen Grundstücks in der Michaelisstraße), während der Schlachter Jürgen Ulrich Schübler um 1820 das noch heute in seiner alten Bauart erhaltene Haus Kornmarkt 2 besaß.


Grabstein Doris Schröder, geb. Schübeler.
“Erich Friedrich Moldenit 1724” war der Vertreter einer jetzt ausgestorbenen, nach dem benachbarten Dorfe gleichen Namens benannten Familie. Eine Witwe Moldenit besaß noch 1820 das Grundstück II. Quartier Nr. 206 am Stadtfelde.

Mit “Conrad Schilling u. f. E. Ao. 1729” war ein Grab bezeichnet, das zu dem Grundstück II. Quartier Nr. 21 am Stadtwege gehörte. 1820 finden wir den Uhrmacher Johannes Langemann als Besitznachfolger.


Grabstein Conrad Schilling 1729
“Mathias Conrad grimm, Christina Grimm und Erben Anno 1735” steht auf dem Stein eines Erbbegräbnisses. Die Familie Grimm bewohnte das Grundstück II. Quartier Nr. 228 in der Faulstraße (heute Nr. 4).

“Paul Banck U. S. E. 1737”. Dieser Stein berichtet uns von einer alten Schlachterfamilie, welche das Grundstück Mönchenbrückstraße Nr. 6 inne hatte.

“Carl Christopher Geisler 1769” war der Inhaber eines Begräbnisses, der das Grundstück II. Quartier Nr. 60 (heute Michaelisstraße 11) besaß. Ein späterer Besitznachfolger war der Kaufmann Dietrich Wilms. (1820).

Der Name “Hans Winkelholz” deutet auf das Gastwirtschaftsgewese Gallberg 18 (Jens), während “C. B. Paulsen” auf das noch heute gleichen Zwecken dienende, mit der Jahreszahl 1800 versehene große Hausgrundstück Michaelisstraße 44 hinweist. C. B. Paulsen war Gastwirt und Branntweinbrenner.

Ein Stein mit der Auffschrift: “Andreas Brachholz V. Quartier Nr. 44 Ao. 1785” kennzeichnete das Grab eines Angehörigen der durch kunstvolle Schmiedearbeiten bekannt gewordenen Schlosserfamilie. Eine Witwe Brachholz geb. Silberloh pflegte noch 1820 die Grabstätte. Der oben genannte, seit 1733 nachweisbare Meister Andreas Brachholz war der erste, der um 1901 gestorbene Anstaltsschlosser Friedrich Brachholz hingegen der letzte Vertreter dieses Geschlechts in Schleswig.

Aus dem ende des 18. Jahrhunderts ist noch eine Grabstätte des Bürger=Deoutierten und Schönfärbers Claus Röh und seines Sohnes, des Schönfärbers Conrad Nic. Röh (gest. 1807) bekannt. Letzterer war mit Agatha Margaretha v. Bergen verheiratet. Die Familie Röh besaß derzeit das Grundstück Gallberg 11.

In die gleiche Zeit fällt auch das Begräbnis des Goldschmiedes und deputierten Bürgers Lorenz Hinrich Severin, geboren 1729, gest. 1791 auf dem Domziegelhof. Das Grab befand sich in der Mitte des Friedhofs beim Kreuzwege. Nach Philippsen “Die Schleswiger Goldschmiede im 17., 18. und 19. Jahrhundert” war L. H. Severin ein Meister in seinem Fach. Er lieferte u. a. die kunstvollen Pokale für die Schleswiger Bäcker= und Schlachter=Innung. Der Sohn Christian Andreas Severin, ebenfalls Goldschmied, machte noch 1820 im Auftrage der Erben Ansprüche am Begräbnisplatz geltend.

Ferner sind der Goldschmied Gottlieb Heinricht Schmidt (geboren 23. Februar 1787), Besitzer des Hauses Michaelistraße 19, der als Hersteller prächtiger Stuckdecken bekannt gewordene “Gipsarbeiter” Franciscus Anthonie Taden (gest. 10. Juni 1827, 60 Jahre alt) und der Stadtmusikant Friedrich Adolf Berwald, Besitzer des Grundstücks Gallberg 8, auf diesem Friedhof bestattet worden. Grabsteine sind jedoch nicht mehr vorhanden.

Im Januar 1831 wurde auf dem Stadtfelder Krichhof auch eine Schwägerin des besonders in Dänemark berühmt gewordenen Schleswiger Bildhauers Hermann Wilhelm Bissen, Sophie Catharina Bissen geb. Siemsen, Ehefrau des derzeit am Stadtwege wohnenden Uhrmachers Carl Friedrich Bissen, nördlich vom Glockenturm begraben. Ein schlichter, aber geschmackvoller, in Standstein gearbeiteter Grabstein von etwa 1 m Höhe soll nach einem Entwurf Bissens gefertigt sein. Bissens Eltern, sowie seine beiden Schwestern Margaretha und Anthoniette ruhen bekanntlich auf dem alten Michaelis=Kirchhof südlich von der Kirche. Eon hoher schlanker, von dem Bildhauer Bissen selbst gearbeiteter Gedenkstein aus Marmor bezeichnet das Grab.

Bedacht sei auch noch einer jetzt verfallenen Grabstätte, welche als letzte Überreste zwei primitiv gearbeitete kleine sitzende Löwen aufweist. Die auf den Brust=Schildern angebrachte Inschrift “J. B. Hilgen, I. Quartier Nr. 74” sagt uns, daß hier das Begräbnis des im Anfang des vorigen Jahrhunderts am Pferdemarkt (Gallberg 10) wohnhaften Riemers Hilgen war.

Die nachweislich schon seit 1699 in der Michaelisstraße ansässige Famile Vertens hat noch heute einen der größten Begräbnisplätze inne, in welchem viele Generationen dieser alteingesessenen Bürgerfamilie bestattet worden sind. Eine Reihe weißer schlichter Marmortafeln bezeichnet die einzelnen Gräber.

Auch die frühere Bäckerfamilie Jensen, Michaelisstraße, ist mit mehreren alten Grabplätzen vertreten. Eine große Steinplatte trägt z. B. die Inschrift: “Johannes Jensen, geb. 1732, gest. 1827” und darunter das Zeichen eines Kringels.

Alle vorstehenden Nachrichten beweisen, wie sich der Stadtfelder Kirchhof immer mehr zum Begräbnisplatz der in der nördlichen Vorstadt wohnenden Bürgerschaft ausgebildet hat. Zu Beginn des 19. Jahrhunderts trat dies noch deutlicher in die Erscheinung, so daß um 1820 der “sogenannte neue Kirchhof” mit Recht als “Kirchhof des II. und teilweise auch des I. Quartiers” bezeichnet wird. Von den um diese Zeit nachweisbaren rund 150 Familienbegräbnisplätzen gehörten mindestens zwei Drittel Bürgernd des II. Quartiers, während vom letzten Drittel wieder die große Mehrzahl auf das I. Quartier entfiel. Daneben finden sich aber auch einzelne Begräbnisplätze, welche Bürgern benachbarter Quartiere gehörten, wie z. B. die oben erwähnten Begräbnisse von Brachholz (V. Quartier Nr. 44, Kälberstra. 18) und Severin (VII. Quartier Nr. 188/89, jetzt Domziegelhof 28).

Welcher Beliebtheit sich der Stadtfelder Friedhof zu Anfang des vorigen Jahrhunderts erfreute, kann man daraus entnehmen, daß nicht nur angesehene Bürger, sondern auch Offiziere und hohe Beamte, ja selbst die Schleswiger Bürgermeister sich hier Begräbnisplätze kauften. Ein Grab von 8 mal 8 Fuß auf 25 Jahre kostete 12 Reichsthaler. Die erziehlten Überschüsse wurden zur Verschönerung des Friedhofs und zur Planierung des Stadtfeldes benutzt. Trotz des hohen Preises für Kaufgräber war der Kirchhof im Jahre 1823 schon so überfüllt, daß der Totengräber erklärte, neue Bestattungen nicht mehr vornehmen zu können. Da eine Vergrößerung des Friefhofes von dem Deputiertenkollegium bereits früher einmal abgelehnt worden war, wurde beschlossen, vorerst keine neuen Grabplätze mehr zu verkaufen, sondern die Bewohner der Altstadt nach dem Domkrichhof, als dem für sie zuständigen Pfarrkirchhof zu verweisen 13. Der Zustand der Überfüllung hielt jedoch nicht lange an, da durch die im Jahre 1831 erfolgte Anlegung eines neuen Domkirchhofs auf der Butzauer Wurt hinter der Schubystraße auch den Bewohnern der nördlichen Altstadt Gelegenheit geboten war, hier in nächster Nähe billigere Begräbnisplätze zu erwerben.

Heute ist der Stadtfelder Kirchhof nur noch etwa zur Hälfte mit gepflegten Grabstätten belegt. Zur Hauptsache sind es alteingesessene Bürgerfamilien des früheren II. Quartiers, die an dem altehrwürdigen Friedhof als der Ruhstätte vieler Generationen ihrer Vorfahren pietätvoll festhalten. Die seit Mitte des vorigen Jahrhunderts und hauptsächlich seit Anlegung des jetzigen neuen Domkirchhofs immer mehr nachgelassene Benutzung des alten Stadtfriedhofs hat den Vorteil gehabt, daß manches altes Grabmal, welches sonst der Vernichtung heimgefallen wäre, als steinerne Familienkunde der Nachwelt erhalten geblieben ist. Ziemlich zahlreich sind die flachliegenden, das ganze Grab bedeckenden Steine vertreten. Diese, den mittelalterlichen Grabsteinen in den Kirchendielen nachgeahmt, enthalten auf der großen Fläche oft eine kleine Familienchronik. Der Hauptzweck dieser großen, schweren Steine war jedoch, dem Grab einen gewissen Schutz zu gewähren, wie die Inschrift eines solchen Steines in der vordersten Reihe nicht weit vom Glockenturm beweist. Sie besagt folgendes:

Hier ruhet Margretha Lund,
geb. 20. Nov. 1750, gest. 21. Nov. 1810.
An ihrem Grabe trauern ein Gatte,
6 Kinder und 17 Enkel.
Schlummere sanft, kein Bösewicht
soll Deine Ruhe stören;
Jeder Fromme wird von selbst
die Gruft der Guten ehren.

Grabstein Margretha Lund
Ein anderes Grab mit einer vielsagenden Inschrift befindet sich in der nordöstlichen Ecke des Friedhofs. Auf der großen Grabplatte ließ sich folgendes entziffern:

“Anno 1811 habe ich, Johann Nielsen, über 40 Jahre
deputierter Bürger und emsiger Aufseher bei der Verbesserung
der Stadtwege, für mich und meine edle Frau Sophia Hedwig,
geb. Paulsen diesen Stein, nachdem wir bereits über 50 Jahre
miteinander, ob zwar ohne Leibeserben, in glücklicher Ehe,
Gott sei darüber gepriesen, gelebt haben, in unserem 79. bzw.
80. Lebensalter auf diese von uns gewählte Grab= und Ruhe=
stätte legen lassen.
Gestorben den 18. Dezember 1814.
Got hat uns viel Gutes gezeigt. Ihm sei Lob, Preis und Ehre.
Gestorben den 14. Oktober 1814.”

Grabplatte Nielsen
Es handelt sich demnach um das Begräbnis des deputierten Bürgers und Kaufmanns Johann Nielsen, Besitzer des Grundstücks Michaelisstraße 16/18. Nielsen hat sich durch seine mildtätigen Stiftungen zugunsten der Armen einen Namen gemacht. Außer einen Legat für das Graukloster spendete er 1200 Reichstaler zum Wiederaufbau bzw. zur Erweiterung des Heiligen Geist=Hospitals, das im Jahre 1800 wegen Baufälligkeit erneuert werden mußte. Es lag bekanntlich an der Stelle, wo sich jetzt das Gewese der Firma Carl Jenter am Stadtweg befindet.

Das Nachbargrab ist das des deputierten Bürgers und Kaufmanns Jeß Tüchsen, Schwiegersohn des Zuckerfabrikanten Rosenbaum (Langestraße 39). Tüchsen war gleichfalls ein Wohltäter, stiftete doch auch er eine namhafte Summe für das Heilige Geist=Hospital und gedachte auch sonst der Armen. Auf dem Grabstein steht zu lesen:

“Hier ruhen die Gebeine des weiland hiesigen deputierten Bürgers
Jeß Tychsen, geb. 1743, gest. 1827, und dessen Ehegattin Dorothea
Maria Tychsen, geb. Rosenbaum, geb. 1749, gest. 1825, und
deren Tochter. Gottes Friede seit mit ihnen in Ewigkeit.”

Grabplatte Tychsen
In derselben Reihe mit vorstehenden beiden Gräbern befanden sich nach einer alten Skizze auch die Familienbegräbnisse der Bürgermeister Bruyn und Dumreicher. Der Bürgermeister Georg Bruyn wurde am 15. Nov. 1735 in Schleswig geboren und starb hier am 10. Juli 1809. Eine Tochter war mit dem Vicekanzler Ernst v. Stemann vermählt. Seine Brüder, der Major Johann Bruyn, geb. 18. März 1739, und der Juatizrat Christian Bruyn, geb. 1734, wurden in nächster Nachbarschaft bestattet. Ihr Vater war der Seekapitän Jacob Bruyn de Wolff, der nach Schleswig zog, nachdem er seinen Besitz in Honersworth verkauft hatte. Dieser war ein Schwiegersohn des reichen Reeders und Industriellen Christian Otte in Eckernförde und dadurch wieder mit dem Schleswiger Bürgermeister Otte verschwägert. 14.

Der Bürgermeister Johnann Conrad Dumreicher hingegen war am 19. Januar 1764 zu Husum als Sohn des dortigen Kanzleirats und Amtsverwalters gleichen Namens geboren. Er kam 1787 als Stadtsekretär nach Schleswig und wurde nach dem Tode von Bruyn Bürgermeister. Dumreicher war viermal verheiratet und hinterließ bei seinem Tode (15. April 1845) aus den 3 ersten Ehen 5 Söhne und 1 Tochter. 15 Dumreicher ist Erbauer des jetzt als Kompastorat dienenden Hauses in der Langenstraße.

An höheren Beamten wurden seiner auf dem städtischen Friedhof zur letzten Ruhe gebettet: Der Geheimsekretär der Statthalterschaft Georg Chr. von Stemann, (Sohn des Vicekanzlers Ernst von Stemann und Enkel des Bürgermeisters Bruyn), Erbauer des späteren “Paulihofs”, gest. 28. Juli 1833; der Ober= und Landgerichtsadvokat Matthias Valentiner, gest. 1827 (Eigentümer des Hauses VII. Quartier Nr. 250, jetzt Lollfuß 97), un der Obergerichtsrat Hans Philipp Francke, gest. um 1830 (Besitzer des Hauses V. Quartier Nr. 15/16, jetzt Langestraße 11). H. Francke, der neben Gamwer im Dienste des Herzogs Friedrich Viii. von Augusenburg stand.

Im nordöstlichen Feld des Friedhofes ruhen in einer gemauerten Gruft die sterblichen Überreste des Gründers der hiesigen Irrenanstalt, Statsrat und Phyfikus Dr. Ferdinand Suadicani. Schlicht und beschrieben, wie alle Mitglieder dieser angesehenen Schleswiger Arztfamilie, kündet die Inschrift:

“Hier ruhet Ferdinand Suadicani,
geb. 17. Dez. 1753 in Preetz, gest. 22. Feb. 1824.”

Gemauerte Gruft Suadicani.

Grabplatte Suadicani
Erwähnt seinen zuletzt noch ein gußeisernes Kreuz mit der Aufschrift: “Baron E. D. G. v. Brockdorff, Königl. Forst= und Jagdjunker. Geb. 17. Dez. 1808, gest. 17. Mai 1836” (beim Baden ertrunken), sowie das Grab des Bürgermeisters von Ribe, Hans Gottfred Tranberg, geb. 1. August 1796, gestorben 16. Juli 1839 in geistiger Umnachtung. Sein Grabs deckt eine große Steinplatte mit dänischer Inschrift; es liegt östlich vom Glockenturm.


Grabplatte Tranberg
Manche weitere Grabplatte mit verwitterter Schrift ist noch vorhanden; andere liegen von einer Grasnarbe völlig überwachsen und dem Rasen, die Toten und deren Namen sorgsam hütend, ganz in dem Sinne des oben erwähnten Spruches:

Schlummert sanft, kein Bösewicht soll eure Ruhe stören,
Jeder Fromme wird von selbst die Gruft der Guten ehren!
Fußnoten

1 Nach Sach, Geschichte der Stadt Schleswig S. 263, war der Pfennigberg schon 1574 im Besitze der Stadt und als Bleiche verheuert. Der Name weißt auf eine alte Zollstätte hin, wie die Zollbücher ja auch “Pfennigbücher” genannt wurden. Die Anlegung einer Zollstätte bei dieser Anhöhe ist erklärlich, wenn man berücksichtigt, daß im Mittelalter, als der Gottorfer Damm noch nicht bestand, der Hauptverkehr von Schleswig nach dem Westen, sowie nach Süden und Norden hier vorüber mußte, um die alte Herrstraße des Landes, den Ochsenweg, zu erreichen. Die schon zu Zeiten Knud Lawards auf dem benachbarten Michaelisberge erbaute Wehrkirche “St. Michel up dem Barge” ist ein weiterer Beweis für die Wichtigkeit dieses einstigen Zugangsweges zur Stadt.

2 Meiers Karte von Danckwerth “Grundriß der Alten Stadt Schleswig Anno 1154” ist schon wiederholt von namhaften Forschern, insbesondere von Geerz, Geschichte der geographischen Vermessungen, Berlin 1859, in das Gebiet der Phantasie verwiesen worden. Man vgl. auch die Anmerkung bei Schröder, Beschreibung der Stadt Schleswig, S. 23

3 So genannt im Gegensatz zu dem älteren, gleichfalls städtischen Holmer Friedhof.

4 Stadtarchiv A. 11.

5 Stadtarchiv A. 20.

6 Stadtarchiv B. 4.

7 Stadtarchiv B. 3.

8 Stadtarchiv: Akte betr. Erlaß eines Proklams für den Stadtfelder Kirchhof.

9 Noodt, Beiträge zur Zivil= und Gelehrten=Historie (1744) und H. Philippsen Alt-Schleswig I, S. 29.

10 Nach Mitteilung von Herrn Direktor Philippsen=Hamburg, dem ich noch verschiedene andere Nachrichten verdanke. Auch seine empfehlenswerten Werke Alt-Schleswig I und II sind hin und wieder benutzt.

11 Schröder, Beschreibung der Stadt Schleswig, 1827, S. 340.

12 Nach einer Verfügung Herzog Christian Albrechts vom Jahre 1683 für den benachbarten Michaelis=Kirchhof sollte “nach altem Herkommen einem jeden Hauswirth, so ein eigen Haus hat, ohne Entgeld eine Begräbnisstelle von 8 Fuß lang und 8 Fuß breit angewiesen werden. (Corpus Statutorum Slesvicensium Band II).

13 Protokolle des Deputierten=Kollegiums (Stadtarchiv).

14 H. Philippsen, Alt=Schleswig II, S. 134.

15 Totenregister der Domgemeinde. Die Eintragungen der auf dem Stadtfelder Kirchhof Bestatteten führen derzeit den Zusatz N. K. (Neuer Kirchhof) im Gegensatz zu den N. D. K. (Neuer Domkirchhof an der Schubystraße) und H. K. (Holmer Kirchhof).